Ablauf bei Ummeldungen
Folgende Unterlagen müssen vorab eingereicht werden:
Kaufvertrag / Übergabevertrag / Sterbeurkunde
Mitgliedsantrag neuer Eigentümer
SEPA-Lastschriftmandat Pacht/Regenwasser (falls gewünscht)
Nutzungsvertrag:
Nach Prüfung der Unterlagen wird durch den Garagenkomplex Stadtfeld e. V. der Nutzungsvertrag erstellt. Zur Unterzeichnung des dreiseitigen Vertrages erscheinen beide Vertragspartner (alter und neuer Eigentümer). Da der neue Eigentümer den Vertrag des alten Eigentümers übernimmt, müssen Beide den Vertrag unterzeichnen (siehe allgemeine Informationen).
Zur Identitätsprüfung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich (ggf. Betreuungsvollmacht).
Der Verkäufer kann seine Mitgliedschaft im Garagenkomplex Stadtfeld e. V. unter Einhaltung der Kündigungsfrist, lt. Satzung 3 Monate zum Jahresende, kündigen.
Der Garagenkomplex Stadtfeld e. V. meldet regelmäßig die Änderungen an das Finanzamt Quedlinburg und die Stadt Wernigerode. Nach Bearbeitung durch das Finanzamt, erhalten der neue Eigentümer und die Stadt Wernigerode den Einheitswertbescheid. Die von uns gemeldete Änderung an die Stadt Wernigerode wird erst bearbeitet, wenn auch dieser Einheitswertbescheid vorliegt.
Lag das Kauf- / Übergabedatum im Vorjahr, erhält der alte Eigentümer eine Korrektur/Gutschrift für seinen Steuerbescheid. Bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet. Der neue Eigentümer erhält seinen eigenen Steuerbescheid.
Bei Kauf- / Übergabedatum im laufenden Jahr erfolgt keine Korrektur des erstellten Steuerbescheids. Der neue Eigentümer erhält erst im Folgejahr seinen Steuerbescheid.
Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt ist sehr unterschiedlich. Sie kann unter Umständen 3 bis 6 Monate betragen.