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Ablauf bei Ummeldungen

 

Folgende Unterlagen müssen vorab eingereicht werden:

Übergabevertrag / Sterbeurkunde /o.ä.

Mitgliedsantrag neuer Nutzer

SEPA-Lastschriftmandat (falls gewünscht)

Kündigung Pachtvertrag alter Nutzer (Ist eine Vertragsänderung abweichend von der Kündigungsfrist gewünscht, muss das im Kündigungsschreiben mitgeteilt werden.)

 

Pachtvertrag:

Nach Prüfung der Unterlagen wird durch den Garagenkomplex Stadtfeld e. V. der neue Pachtvertrag erstellt.

Die Unterzeichnung des neuen Pachtvertrages durch den neuen Vertragspartner findet in der Geschäftsstelle statt.

Zur Identitätsprüfung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich (ggf. Betreuungsvollmacht).

 

Mitgliedschaft:

Der alte Nutzer kann seine Mitgliedschaft im Garagenkomplex Stadtfeld e. V. unter Einhaltung der Kündigungsfrist, lt. Satzung 3 Monate zum Jahresende, kündigen.

 

Pacht, Regenwasser (falls angeschlossen), Grundsteuer B (ab 2024):

Durch den Garagenkomplex Stadtfeld e.V. wird der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung benannte Besitzer mit diesen Kosten belastet. Es erfolgt hier also keine anteilige Berechnung an den Vor- und Nacheigentümer. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Voreigentümer eine anteilige Abrechnung auf privatrechtlichem Wege vor.

 

Steuerliche Zuordnung

Ab 2024 entfällt die steuerliche Zuordnung beim Finanzamt und der Stadt Wernigerode. Da die Grundsteuer B jedoch lt. Pachtvertrag weiter bezahlt werden muss, erfolgt hier eine Weiterberechnung über den Garagenkomplex Stadtfeld e. V. per Umlage. Alle jährlichen Beträge werden deshalb ab 2024 in einer Jahresrechnung (siehe Termine-Aktuelles) zusammengefasst.


Information zur Stromablesung:

Die meisten Garagen verfügen über einen Stromanschluss. Dieser liegt ausschließlich in privater Hand. Der Garagenkomplex Stadtfeld e.V. verfügt in diesem Fall über keinerlei Rechte und Pflichten. Er unterstützt die verantwortlichen Stromableser jedoch bei Bedarf (z. B. Aktualisierung von Adressdaten).

In den jeweiligen Garagenzeilen haben sich Freiwillige verantwortlich erklärt die Stromzähler abzulesen, das entsprechende Entgelt einzukassieren und an die Hauptkassierer weiterzuleiten.

Die Ablesung der Stromzähler erfolgt jährlich im Herbst. Der Garagenbesitzer wird über den Termin informiert. Der alte Garagenbesitzer informiert den neuen Garagenbesitzer über den bisher üblichen Weg der Terminbekanntgabe in seiner Zeile.

Zum angegebenen Termin ist dem Verantwortlichen Zugang zum Zähler zu gewähren.