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Ablauf bei Ummeldungen

 

Folgende Unterlagen müssen vorab eingereicht werden:

Übergabevertrag / Sterbeurkunde

Mitgliedsantrag neuer Eigentümer

SEPA-Lastschriftmandat (falls gewünscht)

Kündigung Pachtvertrag alter Nutzer (3 Monate zum Jahresende)

 

Pachtvertrag:

Nach Prüfung der Unterlagen wird durch den Garagenkomplex Stadtfeld e. V. der neue Pachtvertrag erstellt.

Die Unterzeichnung des neuen Pachtvertrages durch den neuen Vertragspartner findet in der Geschäftsstelle statt.

Zur Identitätsprüfung ist die Vorlage des Personalausweises erforderlich (ggf. Betreuungsvollmacht).

 

Mitgliedschaft:

Der alte Nutzer kann seine Mitgliedschaft im Garagenkomplex Stadtfeld e. V. unter Einhaltung der Kündigungsfrist, lt. Satzung 3 Monate zum Jahresende, kündigen.

 

Pacht, Regenwasser (falls angeschlossen), Grundsteuer B (ab 2024):

Durch den Garagenkomplex Stadtfeld e.V. wird der zum Zeitpunkt der Rechnungslegung benannte Besitzer mit diesen Kosten belastet. Es erfolgt hier also keine anteilige Berechnung an den Vor- und Nacheigentümer. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls mit dem Voreigentümer eine anteilige Abrechnung auf privatrechtlichem Wege vor.

 

Steuerliche Zuordnung (bis Ende 2023)

Der Garagenkomplex Stadtfeld e. V. meldet regelmäßig die Änderungen an das Finanzamt Quedlinburg und die Stadt Wernigerode. Nach Bearbeitung durch das Finanzamt, erhalten der neue Eigentümer und die Stadt Wernigerode den Einheitswertbescheid. Die von uns gemeldete Änderung an die Stadt Wernigerode wird erst bearbeitet, wenn auch dieser Einheitswertbescheid vorliegt.

Lag das Kauf- / Übergabedatum im Vorjahr, erhält der alte Eigentümer eine Korrektur/Gutschrift für seinen Steuerbescheid. Bereits erfolgte Zahlungen werden erstattet. Der neue Eigentümer erhält seinen eigenen Steuerbescheid.

Bei Kauf- / Übergabedatum im laufenden Jahr erfolgt keine Korrektur des erstellten Steuerbescheids. 

Die Bearbeitungszeit beim Finanzamt ist sehr unterschiedlich. Sie kann unter Umständen 3 bis 6 Monate betragen.

Ab 2024 entfällt die steuerliche Zuordnung beim Finanzamt und der Stadt Wernigerode. Da die Grundsteuer B jedoch lt. Pachtvertrag weiter bezahlt werden muss, erfolgt hier eine Weiterberechnung über den Garagenkomplex Stadtfeld e. V. per Umlage. Alle jährlichen Beträge werden deshalb ab 2024 in einer Jahresrechnung (siehe Termine-Aktuelles) zusammengefasst.