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Informationen zum Stromnetz

Der Garagenkomplex im Stadtfeld umfasst 950 Garagen und ist in zwei Bereiche unterteilt. Der Komplex I beinhaltet die Garagen 1-357, die  restlichen Garagen sind im II. Komplex zusammengefasst. Fast alle verfügen über einen Stromanschluss. Jeder Komplex verfügt über einen Hauptanschluss.

Die Garagen wurden zu DDR-Zeiten als Eigentum errichtet. Auch die Stromleitungen sind als Gemeinschaftseigentum  der Garagenbesitzer entstanden. Der Stromanschluss, das Stromnetz und deren Instandsetzung liegen nicht in der Verantwortung / im Aufgabenbereich des Garagenvereins.

Die Hauptkassierer (je Hauptanschluss einer) haben als Privatpersonen einen Anschluss auf ihren Namen angemeldet, so dass alle angeschlossenen Garagenbesitzer den Strom verwenden können. Die Stadtwerke buchen jeden Monat von deren separaten Privatkonto die monatlichen Vorauszahlungen ab.

Es wird neben der verbrauchten Energie auch eine Grundgebühr pro  Garage fällig. Von dieser müssen Reparaturen / Wartungen am Stromnetz (bis zum Hauptverteiler) geleistet werden. Sollte mal eine unerwartet größere Reparatur nötig sein, sind die Kosten von der Gemeinschaft der Garagenbesitzer zu tragen (gesonderte Einmalzahlung). Bisher war dies glücklicherweise erst einmal nötig, was den Hauptkassierern zu verdanken ist. Sie kümmern sich ehrenamtlich, in privater Haftung um all diese Dinge (wozu auch die Kontoführung und Abrechnungskontrolle inkl. z. T. mehrfacher Zahlungsaufforderung gehört). Ebenso wird der umgangssprachlich als "Blindstrom" bezeichnete Verbrauch mit der Grundgebühr abgedeckt.

Information zu (umgangssprachlich)  "Blindstrom":  Die Stadtwerke rechnen immer nur den Hauptanschlusszähler ab. Addiert man alle vorhanden Zählerstände zusammen ergibt sich eine Differenz zum Hauptzähler. Jedes Meter Kabel , jede Abzweigdose und jeder Zähler  verbrauchen Strom. An vielen Stellen geht deshalb Strom "verloren", bevor sich der Zähler in der Garage dreht (wer also z. B. nur zweimal im Jahr das   Licht an und aus macht, hat somit mehr Ausgaben für die Grundgebühr als für verbrauchte kw/h!).

Durch die unterschiedliche Struktur und Größe der Zeilen, kann unter Umständen die Höhe der Grund- gebühr variieren.

Für den Anschluss in der Garage ist jeder selbst verantwortlich! Die Elektroanlage sollte regelmäßig von einem Fachmann überprüft werden (siehe Brandschutzordnung)!

Sollte es mal zu Problemen kommen, und z. B. der Hauptkassierer nicht mehr in der Lage sein diese Aufgabe wahrzunehmen (Alter, Krankheit, Aufgabe wegen ständiger Kritik an der Person ...), muss eine neue Person  von den Besitzern gefunden werden. Dieses Problem gab es z. B. schon einmal 2005/2006. Der damalige Hauptkassierer von Komplex II hat altersbedingt aufgehört. Niemand wollte die Aufgabe übernehmen. Somit stand kein Anschluss-Verantwortlicher zur Verfügung. Dies führte dazu, dass der Anschluss durch die Stadtwerke abgeschaltet wurde und der gesamte zweite Komplex "stromlos" war. Ohne Hauptanschlussinhaber mit Konto gibt es keinen Strom! Nur dem Engagement Einzelner ist es zu verdanken, dass dieser Anschluss wieder hergestellt wurde.              

Ein Neuanschluss in dieser Form (wie diese alte Anlage) würde heute nicht mehr genehmigt! Diese alten Anlagen existieren nur noch wegen des Bestandsschutzes! Einmal abgeklemmt erfolgt ein Neuanschluss / Neuabnahme nur unter aktuell erforderlichen Sicherheitsprüfungen und Auflagen. Das bestehende Netz würde diese nicht erfüllen und es müsste komplett erneuert werden. Dies wäre mit sehr hohen Kosten verbunden.

=> Egal wer Inhaber des Abrechnungskontos ist, die gesamte Anlage liegt in der Verantwortung der Garagenbesitzer. Genauso wie jeder Hauseigentümer verantwortlich ist für sein Stromnetz .

Die Hauptkassierer sind auf die Zusammenarbeit mit den Garagenbesitzern angewiesen. Da die Nutzer in den Zeilen am Stromanschluss Interesse haben, sollte sich auch immer jemand finden, der sich der Aufgabe annimmt. Bisher musste glücklicherweise noch keine Zeile vom Netz getrennt werden. Wenn die Ableser den Besitzer nicht ausfindig machen können (Sterbefälle, Übergaben ...), hilft ihnen nach Möglichkeit der Garagenkomplex Stadtfeld e. V. weiter.

Die Aufgabe des Garagenkomplex Stadtfeld e. V. besteht hauptsächlich in der Verwaltung des Grund und Bodens und dem Erhalt der Garage für jeden Besitzer. Der Garagenverein ist nicht verantwortlich für das Stromnetz!

Die Kassierer können / dürfen als Privatperson keine Rechnungen ausstellen! Es ist jedoch möglich eine Quittung zu erhalten.